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   OLG Koblenz, 20.04.2015 - 6 W 204/15   

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https://dejure.org/2015,8563
OLG Koblenz, 20.04.2015 - 6 W 204/15 (https://dejure.org/2015,8563)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20.04.2015 - 6 W 204/15 (https://dejure.org/2015,8563)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20. April 2015 - 6 W 204/15 (https://dejure.org/2015,8563)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3; GKG § 43 Abs. 1
    Berücksichtigung vorgerichtlicher Sachverständigenkosten bei der Bemessung des Streitwerts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorprozessuale Sachverständigenkosten sind keine Nebenkosten und erhöhen den Streitwert!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorprozessuale Sachverständigenkosten erhöhen den Streitwert! (IBR 2015, 403)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.02.2007 - VI ZB 39/06

    Einbeziehung der Kosten eines vorprozessual eingeholten

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.04.2015 - 6 W 204/15
    Dabei kommt es auf dasjenige materielle Recht an, das für den jeweiligen Streitgegenstand maßgeblich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Februar 2007 - VI ZB 39/06, NJW 2007, 1752 Rdnr. 9 m.w.Nachw. zu § 4 ZPO; Binz/Dörndörfer/Petzold/Zimmermann, aaO, Rdnr. 1).
  • BGH, 15.05.2007 - VI ZB 18/06

    Erhöhung des Streitwerts durch nicht anrechenbare vorgerichtliche Anwaltskosten

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.04.2015 - 6 W 204/15
    Insoweit unterscheidet sich die Geltendmachung der Sachverständigenkosten für die vorliegende Fallgestaltung von Nebenforderungen wie Verzugszinsen oder vorgerichtlichen Anwaltskosten, deren Bestand davon abhängt, in welchem Umfang eine andere Hauptforderung besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Mai 2007 - VI ZB 18/06, MDR 2007, 1149 Rdnr. 6).
  • OLG Brandenburg, 07.03.2000 - 12 W 5/00

    Bemessung des Streitwerts bei isolierter Geltendmachung von Nebenforderungen

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.04.2015 - 6 W 204/15
    Eine solche Fallgestaltung liegt hier nicht vor, so dass die Sachverständigenkosten in die Streitwertberechnung einzubeziehen sind (so auch - für eine identische Fallgestaltung - OLG Brandenburg, Beschluss vom 7. März 2000 - 12 W 5/00, BauR 2000, 1774; diese und die folgenden Entscheidungen zitiert nach juris).
  • OLG Nürnberg, 30.03.2022 - 2 U 2777/21

    Folgen der WEG-Reform für Vergemeinschaftungsbeschlüsse

    Bei der Streitwertfestsetzung war zu berücksichtigen, dass es sich bei den als Schadensposition gelten gemachten Sachverständigenkosten um keine Nebenforderung im Sinne § 43 Abs. 1 GKG handelt (BGH, Beschluss vom 13.02.2007 - VI ZB 39/06 -, juris Rn. 10; OLG Koblenz, Beschluss vom 20.04.2015 - 6 W 204/15 -, juris Rn. 5 f.).
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